Hausordnung für das Haus am Sälzerhof

 

Die nachfolgende Hausordnung ist Bestandteil des Wohn- und Betreuungsvertrages zwischen dem Ludwig-Noll-Verein und der Bewohnerin/dem Bewohner des Hauses am Sälzerhof.

  1. Mindestens einmal im Monat treffen sich alle Bewohnerinnen und Bewohner und die diensthabenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Hausbesprechung. Die Hausbesprechung dient der Mitbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner über die Regelungen des Zusammenlebens im Hause.

  2. Die Teilnahme an der Morgenbesprechung ist von Montag bis Freitag verpflichtend. Die Beteiligung an tagesstrukturierenden Aktivitäten wird mit jedem Bewohner/jeder Bewohnerin nach Maßgabe des individuellen Betreuungsplanes abgesprochen. Jeder Bewohner/jede Bewohnerin beteiligt sich im Rahmen seiner/ihrer Fähigkeiten an den Arbeiten in den gemeinschaftlich genutzten Räumen und im Gartenbereich. Für Ordnung und Sauberkeit in ihren Appartements sind die Bewohnerinnen und Bewohner verantwortlich – bei Bedarf mit Unterstützung durch die Mitarbeiter.

  3. Die Zubereitung der Mahlzeiten ist Bestandteil der tagesstrukturierenden Aktivitäten. In der Morgenbesprechung können die Bewohner sich vom Mittag- und/oder Abendessen abmelden, wenn sie nicht an der Gemeinschaftsmahlzeit teilnehmen wollen.

  4. Der Verzehr von Alkohol ist im Haus und auf dem Grundstück nicht gestattet. Konsum und Aufbewahrung illegaler Drogen sind ebenfalls verboten.

  5. Rauchen im Bett ist aus Sicherheitsgründen verboten!
    In den Gemeinschaftsräumen (Speiseraum, Wintergarten, Küche, Waschküche, Besuchertoilette, Gruppenraum im Obergeschoss, Speicher, Schuppen)  und in den Fluren darf nicht geraucht werden.

  6. Wenn eine Bewohnerin oder ein Bewohner Geschirr, Besteck, Reinigungsmittel o.ä. aus den Gemeinschaftsräumen in sein Appartement mitnimmt, ist sie bzw. er verpflichtet, die Sachen baldmöglichst zurückzubringen. Ebenso müssen leere Pfandflaschen zurückgegeben werden, wenn sie Eigentum des Ludwig-Noll-Vereins sind.

  7. Die Bewohnerinnen und Bewohner schließen ihre Appartements ab, wenn sie sich nicht darin aufhalten, sowie während  der Nacht ab spätestens 23.00 Uhr.

  8. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr ist Nachtruhe. Jeder Bewohner muß sich ab 22.00 Uhr so verhalten, dass die Nachtruhe der anderen Bewohner nicht gestört wird. Besucher ebenso.

  9. Besuch ist bis 23.00 Uhr erlaubt. Besuch über Nacht ist nicht gestattet. Sonderregelungen sind nach vorheriger Absprache mit dem Tagesteam möglich.

  10. Die Bewohnerinnen und Bewohner sind verpflichtet, den Hausfrieden zu wahren, Konflikte gewaltfrei zu lösen und bei der Lösung mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammenzuarbeiten. Das gilt ebenso für Besucherinnen und Besucher.

  11. Haustierhaltung ist nur mit Zustimmung der Hausversammlung möglich.

  12. Abwesenheit über Nacht, bzw. am Wochenende muss einem diensthabenden Mitarbeiter vorher mitgeteilt werden.

Kassel, den 15.01.2011

   
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