Betreutes Wohnen

 

Das betreute Wohnen ist eine aufsuchende Betreuung.

Wiir bieten regelmäßige Hausbesuche einmal oder mehrmals in der Woche an.

Unser Angebot ist auf das Gebiet der Stadt Kassel begrenzt.

Die Mitarbeiter(innen) sind in der Regel Sozialarbeiter/Sozialpädagogen.

 

Aufgabenstellung:

Das Betreute Wohnen hat eine recht breite Aufgabenstellung: es soll Hilfe zum Gelingen des Alltags bieten. Es setzt da an, wo die betreute Person mit Alltagsanforderungen nicht oder jedenfalls nicht zufriedenstellend zurechtkommt.

 

Anliegen dabei können sein:

  • die Überwindung von Einsamkeit
  • die Schwierigkeit, mit dem verfügbaren Geld auszukommen
  • Hilfestellung zum Einhalten von Arztterminen und ärztlichen Verordnungen
  • die Planung und Durchführung der Selbstversorgung (Einkäufe, Mahlzeiten, Ordnung und Sauberkeit in der Wohnung, Körperhygiene)
  • die Ordnung der Gedanken, wenn das Leben zu komplex und schwierig wird
  • die Gestaltung „leerer“ Zeit mit sinnstiftenden Aktivitäten, so dass Langeweile und Grübelzwänge bekämpfbar werden
  • die Planung und Gestaltung eines regelmäßigen Tages- oder Wochenablaufs
  • die Korrektur unrealistischer Selbst- und Situationswahrnehmungen
  • die Verringerung von Konflikten im Nachbarschaftsumfeld
  • die Erfüllung behördlicher Anforderungen
  • die Begrenzung von Ängsten und Aufregungen dadurch, dass es jemanden gibt, mit dem man sprechen kann
  • die Hilfe im Krisenfall, usw.

 

Betreutes Wohnen ist Hilfe zur Selbsthilfe.

Es nimmt den betreuten Personen die Zuständigkeit und die Verantwortung für sich selber nicht ab, sondern stellt ihnen jemanden zur Seite, damit die Selbsthilfe erfolgreich sein kann.

 

Hilfeplanung und Kosten:

Vor Beginn der Betreuung und bei Ablauf der Kostenzusage wird ein Hilfeplan aufgestellt. Er benennt die hauptsächlichen Problembereiche und die Ziele des Betreuten Wohnens und legt den geplanten wöchentlichen Zeitaufwand fest. Der Hilfeplan muss in der Hilfeplankonferenz besprochen und genehmigt werden. Er wird dann zur Grundlage für die Kostenbewilligung.

Die Betreuungskosten übernimmt der Landeswohlfahrtsverband Hessen, wenn Ihnen nach den Richtlinien des Landes Hessen nicht zugemutet werden kann, die Kosten selbst zu tragen. Um das beurteilen zu können, müssen Sie dem Landeswohlfahrtsverband Auskunft über Ihr Einkommen und Vermögen geben. Wenn Sie nicht selbst kostenpflichtig sind, werden eventuell Ihre nächsten Angehörigen mit einem relativ geringen monatlichen Beitrag zu den Betreuungskosten belastet.

Für genauere Informationen und zur Beratung bei Hilfeplanung und Kostenbeantragung stehen wir Ihnen zur Verfügung. Bitte rufen sie uns an: Telefon 0561-20 98 60.

   
© LNV